STATUTEN DES DART CLUB PAPILLON

1. Verfassung am 15. Dezember 1991

2. Verfassung am 02. Februar 1993

3. Verfassung am 28. April 1994

INHALT

I                 Allgemeine Bestimmungen

                        Art. 1             Name und Sitz

                        Art. 2             Zweck

II                Mitgliedschaft

                        Art. 3             Mitgliederkategorien

                        Art. 4             Mitgliederbeiträge

                        Art. 5             Mutationen

                        Art. 6             Rechte und Pflichten

                        Art. 7             Strafen

                        Art. 8             Erlöschen der Mitgliederschaft

III               Organisation

                        Art. 9             Organe

                        Art. 10            Generalversammlung

                        Art. 11            Geschäfte und Kompetenzen der GV

                        Art. 12            Wahlen und Abstimmungen

                        Art. 13       Der Vorstand

                        Art. 14       Die Organisationskommission

                        Art. 15       Die Rechnungsrevisoren

IV               Finanzen

                        Art. 16            Einnahmen

                        Art. 17            Ausgaben

                        Art. 18            Auflösung des DCP

I                 Allgemeine Bestimmungen

Art. 1               Name und Sitz

Unter dem Namen 'Dart - Club Papillon besteht ein konfessionelle und politisch neutraler Sportverein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in bzw. am Wohnort des Präsidenten.

Der DCP ist der SDA angeschlossen und dessen Statuten unterstellt.

Für die Verbindlichkeiten des DCP haftet nur das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

Art. 2               Zweck

Der DCP bezweckt die Ausübung, Entwicklung und Ausbreitung des Dart - Sports.

Er versucht dieses Ziel insbesondere zu erreichen Mittels:

-          Ausbildung seiner Mitglieder im Traning

-          Propagieren und fördern des Dartes als Leistungssport im All-gemeinen und mit entsprechenden Mittel

II                Mitgliedschaft

Art. 3               Mitgliederkategorien

                        Aktive

Aktive sind sämtliche lizenzierte Mitglieder, die das Dartspiel innerhalb des Clubs ausüben. Sie besitzen das Stimmrecht.

Passive / Supporter

Passive und Supporter sind alle nicht trainierende Clubmitglieder. Sie werden nach 20 - jähriger Mitgliedschaft bein DCP zu Veteranen ernannt. Sie haben jederzeit Zutritt zu Versammlungen und Veranstaltungen, jedoch kein Stimmrecht.

Freimitglieder

Freimitglied wird jedes Aktivmitglied, dass dem DCP 20 Jahre angehört ( Jahre als Vorstandsmitglied zählen doppelt)

Ehrenmitglieder

Ehrenmitgliederschaft kann auf Antrag des Vorstandes hin jenen Personen verliehen werden, welche sich dem Dart oder dem DCP in Besonderen verdient gemacht haben.

                        Veteranen

Veteran wird jedes Passivmitglied, welches dem DCP mindestens 20 Jahre angehört.

Frei- und Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie die Aktiven, sind aber von jeder Beitragspflicht befreit.

Art. 4               Mitgliederbeiträge

                        Die Jahresbeiträge sind wie folgt festgesetzt:

                        - Aktive Erwachsene                                     Fr. 100.00

                        - Aktive Jugedliche / Studenten / Lehrlinge            Fr.   75.00

                        - Passive                                                                      Fr.   50.00

                        - Veteranen, Frei- und Ehrenmitglieder                  gratis

Art. 5               Mutation

Beitritts-, Übertritts- und Austrittsgesuche sind in schriftlich einzureichen und durch den Vorstand zu genehmigen.

Bei Beitritten während der laufenden Saison ist der Mitgliederbeitrag gemäss Art. 4 anteilsmässig zu entrichten.

Mitglieder, die kein schriftliches Austrittsgesuch gestellt haben, gelten weiterhin als Mitglied und haben daher auch den Mitgliederbeitrag gemäss Art. 4 zu entrichten.

Aktive Mitglieder, welche aus irgendwelchen Gründen vorübergehend an der Trainingsteilnahme verhindert sind, müssen dies vor Trainingsbeginn melden.

Der Übertritt von einer Mitgliederkaterogie in die andere, unter Vorbehalt von Art. 3, ist in der Regel nur auf Saisonende möglich. Vom Vorstand bewilligte Ausnahme sind möglich.

Ein Austritt ist ordentlicherweise, insbesondere auch zum Zweck eines Clubwechsels, nur auf Ende eines Quartals (31.3 / 30.06 / 30.09 / 31.12) möglich und nur sofern das Mitglied seine finanziellen Verpflichtungen gemäss Art. Nr. 4 nachgekommen ist. Austritte während eines Quartals können ausnahmsweise mit Zustimmung des Vorstandes bewilligt werden. Voraussetzung ist jedoch die Entrichtung des Mitglieder-beitrages gemäss Art. 4 bis zum laufenden Quartalsende.

Passive und Supporter können nur auf Ende des Vereinsjahres hin austreten.

Art. 6               Rechte und Pflichten

Durch den Beitritt zum DCP anerkennt das Mitglied die Statuten und Reglemente des Clubs. Gleiches gilt auch für alle anderen von den Organen des Clubs gefassten Beschlüsse. Die Mitglieder wahren jederzeit und überall die Interessen des DCP.

Jedes Mitglied hat eine Unfallversicherung vorzuweisen. Der DCP leht alle infolge Unfall geltend gemachten Ansprüche ab. Der DCP hat für Ansprüche Dritter eine Haftpflicht - Versicherung abgeschlossen.

Das Mitglied ist verpflichtet seine Beiträge pünktlich zu entrichten sowie eine allfällige Adressänderung umgehend dem Aktuar mitzuteilen.

Art. 7               Strafen

                        Die Strafen sind wie folgt festgesetzt:

                        - Beim ersten unentschuldigten Fernbleiben              Fr. 50.00

                        - Beim zweiten unentschuldigtem Fernbleiben              Fr. 60.00

                        - Beim dritten unentschuldigtem Fernbleiben              Fr. 70.00

Beim vierten unendschuldigten Fernbleiben folgt der Ausschluss aus dem Club unter Berücksichtigung der Art. 3, 4 und 5.

Art. 8               Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliederschaft erlischt aufgrund einer Austrittserklärung oder infolge Ausschlusses anlässlich der Generalversammlung, wegen Missachten oder Verletzung der statuarischen Pflichten, Schädigung des Ansehens sowie Missachtung der Interessen des DCP.

III               Organisation

Art. 9               Organe

                        Die Organe des DCP sind:

-          die Generalversammlung

-          der Vorstand

-          dei technische Kommission

-          die Organisationskommission

-          die Rechnungsrevisoren

Art. 10             Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung findet in der Regel jährlich, spätestens einen Monat nach Saisonende statt. Sie ist mindestens 30 Tage vorher, unter gleichzeitiger Bekanntgabe der ordentlichen und auserordentlichen Traktanden sowie allfälliger Anträge, den Mitgliedern schriftlich anzuzeigen. Anträge, die nach erfolgter Einladung bei Vorstand eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt und daher erst anlässlich der nächsten GV behandelt werden. Ausnahmen werden vom Vorstand bestimmt.

Eine ausserordentlich GV kann vom Vorstand jederzeit angesetzt werden, wenn ein Fünftel der Aktiv - Mitglieder dies schriftlich verlangt.

Für die lizenzierten Mitglieder (Aktive) sowie für sämtliche Funktionäre ist die Teilnahme jeweils obligatorisch.

Atr. 11             Geschäfte und Kompetenzen der GV

                        Die GV erledigt folgende Geschäfte:

-          Apell

-          Wahl der Stimmenzähler

-          Abnahme und Genehmigung des letzten GV - Protokolls

-          Jahresbericht des Präsidenten

-          Abnahme der Jahresrechnung durch den Kassierer

-          Wahlen

-          Erneuerung von Veteranen, Frei- und Ehrenmitgliedern

-          Statutenanträge

-          Anträge / Diverses

Art. 12             Der Vorstand

Der Vorstand wird aus der Reihe der Aktiv-, Frei- und Ehrenmitglieder für folgende Dauer gewählt:

                        - Präsident                               1 Jahr

                        - Vize - Präsident                   1 Jahr

                        - Aktuar                                    1 Jahr

                        - Kassierer                                1 Jahr

                        - Beisitz                                     1 Jahr

Dem Vorstand obliegt die Führung des DCP. Er vertritt ihn nach aussen, bereitet die Geschäfte der Gv vor, ist verantwortlich für den Vollzug der Beschlüsse und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ vorbehalten sind. Der Vorstand ist verantwortlich für die sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen, insbesondere für die Festlegung der Eintrittspreise. Der Vorstand ist berechtigt, die Vorbereitungen und Durchführung an spezielle Kommissionen zu deleigieren.

Zeichnungsberechtigt sind alle Vorstandsmitglieder in einfachen Angelegenheiten einzel, in wichtigen Angelegenheiten zu zweit.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Alle Beschlüsse werden mit einem einfachen Mehr, nötigenfalls durch Stichentscheid des Vorstandesvorsitzenden, gefasst.

 

Art. 14             Die Organisationskommision

Die Organisationskommision besteht aus einem Obmann und aus mehreren Mitglieder. Ihre Aufgabe besteht in der Organisation und Durchführung von verschiedenen Anlässen wie Turnieren, speziellen Trainingslagern oder der Club-Werbung etc. und dem Verfassen des Jahresberichtes.

Die OK wird auf die Dauer eines Jahres gewählt, der OK- Obmann für zwei Jahre. Die Ok untersteht dem Vorstand. Der OK- Obmann ist besorgt für die Protokollierung der OK- Beschlüsse und überwacht deren Ausführung.

Art. 15             Die Rechnungsrevisoren

Die Revisorenstelle besteht aus zwei Mitgliedern. Diese werden jeweils für ein Jahr gewählt. Sie dürfen kein anderes ordentliches Amt im DCP versehen.

Nach Überprüfung der Vereinsbuchhaltung, aller Belege und des Vereinsinventares, erstatten die Revisoren zu Handen der GV Bericht und Antrag auf Abnahme der Jahresrechnung samt Bilanz und Inventar. 

IV               Finanzen 

Art. 16             Einnahmen

Der DCP verschaft sich die finanziellen Mittel durch die Mitgliederbeiträge, freiwillige Zuwendung und durch Einnahmen aus Veranstaltungen. 

Art. 17             Ausgaben

Soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird, sind nur die GV und der Vorstand zu Ausgaben berechtigt. Die Kompetenz des Vorstandes beschränkt sihc auf die ordentlichen, zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, notwendigen und regelmässig wiederkehrenden Auslagen. Der Maximalbetrag pro Einzelauslage ist auf Fr. 1'500.- festgelegt.

 

Art. 18             Auflösung des DCP

 

Bei einer Auflösung des DCP ist das Vereinsvermögen einer allgemeinnützigen Institution zu überweisen.